Auftragsbedingungen

der R.H.M. Transport GmbH

 

Natürlich gelten die allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen als vereinbart, sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde.

 

Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:

1.

Haftung für die Ladung wird nur Im Rahmen der Verkehrshaftungersicherung übernommen.

2.

Wir überhehmen keine Haftung für Terminüberschreitungen.

3.

Wir überhehmen keine Haftung für Folgeschäden jeder Art.

4.

Es liegt nur im Ermessen der Geschäftsleitung welche Art der angebotenen Preisberechnung angewandt wird.

5.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Gebühren und Unkosten wie Autobahngebühren, Fährenpreise und ähnlichem sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.

Für eine bestellte Anfahrt ohne anschliessendem Auftrag (z.B. Storno) wird eine Entschädigung nach Aufwand berechnet.

7.

Bei Standzeiten an Be- und Entladestelle wird bei mehr als 30 min. Standgeld rückwirkend je angefangene halbe Stunde berechnet.


ADSp

Sie finden die allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) hier zum Download

Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels.

Der Wegfall der Schadensversicherung der Ziffer 29.1.2 ADSp 2002 ist eine der wesentlichen Änderungen in der ADSp 2003. Als Ersatz für dieSchadensversicherung stellen die Verkehrshaftungsversicherer eine Warentransportversicherung zur Verfügung. Bei entsprechender Auftragserteilung, decken wir für Sie die Transportversicherung ein. Die Versicherungsprämie wird auf der Transportrechnung separat ausgewiesen.

Bitte beachten Sie auch die Haftungseinschränkungen gemäß ADSp 2003 Ziffer 23 ff.